upscale media UG (haftungsbeschränkt), Max von Laue Straße 19, 30966 Hemmingen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die upscale media UG (haftungsbeschränkt), Max-von-Laue-Straße 19, 30966 Hemmingen, E-Mail: info@upscale-media.de (nachfolgend: „Agentur“) für den Auftraggeber erbringt.
1.2 Die AGB werden mit Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber bzw. die Agentur Vertragsbestandteil. Die AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge.
1.3 Ergänzend können, sofern deren Geltungsbereich einschlägig ist, besondere Geschäftsbedingungen der Agentur (z. B. für spezifische Online-Marketing-Dienste, Werbeschaltung oder Automatisierungslösungen) Anwendung finden, welche im gleichen Umfang Vertragsbestandteil werden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht Bestandteil des Vertrages.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Agentur, insbesondere in der Werbung, sind grundsätzlich unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme eines konkreten Angebots der Agentur durch den Auftraggeber, im Übrigen bei Anfragen des Auftraggebers mit Auftragsbestätigung durch die Agentur bzw. Beginn der Arbeiten durch die Agentur.
2.2 Mündliche Wünsche des Auftraggebers müssen schriftlich von der Agentur bestätigt werden.
2.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Leistungen
3.1 Die Agentur schuldet grundsätzlich Leistungen mittlerer Art und Güte gemäß üblichen handwerklichen und kreativen Standards im Online-Marketing. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Marketingstrategien, Werbeschaltungen, Creative-Entwicklungen und Automatisierungslösungen. Die Leistungen entsprechen dem Stil der Agentur. Sofern der Auftraggeber einen hiervon deutlich abweichenden Stil wünscht, ist dies ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung einvernehmlich festzulegen.
3.2 Die künstlerische Gestaltung und die Auswahl der Inhalte, z. B. Werbeanzeigen, Strategiefestlegungen oder Automatisierungseinstellungen, obliegt der Agentur. Eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen oder Ergebnissen wird grundsätzlich nicht geschuldet.
3.3 Werke/Leistungen im Sinne dieser AGB sind alle von der Agentur erstellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden (z. B. Online-Werbung, Marketingstrategien, Creative-Assets, Automatisierungslösungen).
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat für eine gute Erreichbarkeit Sorge zu tragen und die Agentur über Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu informieren. Im Zweifel orientiert sich die Agentur an den Daten aus dem Impressum der Website des Auftraggebers.
4.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für die Werbeschaltung und den Einsatz von Marketingmaterialien vorliegen, einschließlich der Einhaltung von Datenschutz- und Werbevorschriften.
4.3 Der Auftraggeber hat die Agentur auf mögliche Gefahren oder rechtliche Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Beauftragung bestehen, zu informieren, z. B. besondere Vorgaben zu Datenschutz oder Werberecht.
4.4 Der Auftraggeber informiert Dritte gegebenenfalls über etwaige Arbeiten der Agentur (z. B. durch Werbung in sozialen Medien). Der Auftraggeber ist für die Einhaltung damit verbundener Pflichten (z. B. Informationspflichten und Einholen von Einwilligungen gemäß DSGVO) verantwortlich.
5. Übergabe und Abnahme
5.1 Die Übergabe der Leistungen erfolgt zeitnah nach Abschluss der Arbeiten. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind. Im Übrigen sind vereinbarte Lieferzeiten bloße Richtwerte, welche sich insbesondere aufgrund technischer Probleme, äußerer Umstände oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers verschieben können.
5.2 Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital, nach Wahl der Agentur per E-Mail oder Übersendung eines Filehoster-Links an die zuletzt bekannte bzw. rechtzeitig vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse. Alternativ ist die Übergabe per Übersendung eines Speichermediums gegen Erstattung der Mehrkosten möglich.
5.3 Die Übergabe erfolgt in einem üblichen gängigen Format. Der Auftraggeber ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen der Wiedergabe der Leistungen (z. B. Kompatibilität zum Wiedergabegerät) selbst verantwortlich.
5.4 Sofern der Auftraggeber der Agentur keine begründeten Bemängelungen innerhalb von sieben Werktagen ab Übergabe der Leistungen mitteilt, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf wird die Agentur den Auftraggeber nochmals ausdrücklich bei Übergabe hinweisen.
6. Honorar, Nebenkosten, Reisekosten
6.1 Mit Abschluss des Auftrages ist die Agentur berechtigt, eine Onboarding-Gebühr als Anzahlung zu verlangen. Bei reiner Creative-Erstellung wird eine Pauschale von 1000€ fällig, die mit den erstellten Creatives verrechnet wird.
6.2 Die Vergütung im Übrigen ist spätestens mit Abschluss des Auftrags und Übersendung der Leistungen an den Auftraggeber fällig. Umfasst der Auftrag mehrere Positionen oder zeitliche Abschnitte (z. B. mehrere Phasen der Marketingkampagne), ist die Agentur berechtigt, nach Vollendung einer Position bzw. eines Abschnitts jeweils angemessene Abschlagszahlungen in Relation zum Gesamtauftragsvolumen zu verlangen. Zahlungsansprüche werden spätestens sieben Werktage nach Übersendung der Rechnung – nach Wahl der Agentur per E-Mail oder Post – fällig.
6.3 Die Agentur kann bis zur Bezahlung von Anzahlung und/oder Abschlagszahlungen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber sich mit einem Teil offener Forderungen in Verzug befindet.
6.4 Bei Pauschalangeboten sind grundsätzlich zwei Korrekturschleifen inklusive.
6.5 Ist im Auftrag eine bestimmte Anzahl Stunden oder ein Zeitrahmen vereinbart, in denen die Agentur tätig sein soll, wird darüber hinaus gehender Mehraufwand auf Basis des üblichen Stundensatzes berechnet. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber während oder nach der Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen Änderungen wünscht, die über etwaige Korrekturschleifen hinausgehen.
6.6 Ein Anspruch auf Umsetzung der Änderungen des Leistungsgegenstandes des Auftrags besteht nur, wenn die Agentur die Änderung schriftlich bestätigt.
6.7 Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, kann die Agentur auf Basis branchenüblicher Honorare abrechnen (z. B. auf Basis der üblichen Stundensätze für Online-Marketing-Dienstleistungen und Medienproduktion).
6.8 Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Gegenüber Endverbrauchern weist die Agentur die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
6.9 Nebenkosten und etwaige anfallende Abgaben (z. B. Lizenzgebühren, Spesen für Online-Werbung, Beratungsgebühren) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem gegebenenfalls weiterberechnet.
6.10 Bei erforderlichen Reisen werden die üblichen angemessenen Kosten (Kilometervergütung, Erstattung von Tickets usw.) vergütet. Erforderliche Übernachtungskosten und Spesen sind zu erstatten.
7. Kündigung und Verhinderung
7.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, behält die Agentur den vereinbarten Anspruch auf die gesamte Vergütung, muss sich allerdings ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
7.2 Bei einer Anwendung von § 648 S. 2 BGB wird vermutet, dass der Agentur 15% (bei Kündigung bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten) bzw. 25% (bei späterer Kündigung) der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. § 648 BGB wird insoweit abbedungen.
7.3 Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die drei Tage oder weniger vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen, behält die Agentur den vollen Vergütungsanspruch ohne Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen als Schadenersatz; Dem Auftraggeber bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei. Gleiches gilt für die schuldhafte Nichtwahrnehmung von Terminen durch den Auftraggeber.
7.4 Kann der Auftrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. Unfall, Krankheit des Auftraggebers, Unwetter o. ä.) nicht durchgeführt werden, gelten die in den vorgenannten Absätzen getroffenen Regelungen zur Kündigung bzw. Stornierung entsprechend; Es wird dabei auf den Zeitpunkt abgestellt, zu welchem die Agentur von dem Verhinderungsgrund Kenntnis erlangt.
7.5 Sofern der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, gelten die vereinbarten Auftragsbedingungen weiterhin, sofern der neue Termin von der Agentur wahrgenommen werden kann und von ihr schriftlich bestätigt wird.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte an den erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur.
8.2 Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Werke (einschließlich der verwendeten Bilder und Grafiken sowie den Namen des Auftraggebers als Referenz) zu eigenen Werbezwecken in Online-Medien der Agentur zu verwenden.
8.4 Die Agentur ist in angemessener Weise als Ersteller der Leistungen zu benennen, z. B. im Abspann oder den Credits von Videos oder anderen Medien. Sofern die Leistungen in sozialen Medien oder auf Websites des Auftraggebers genutzt werden, ist die Agentur ebenfalls zu nennen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Die Agentur haftet nicht für die Inhalte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen.
9.2 Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.3 Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie sonstige Folgeschäden und mittelbare Schäden.
9.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der durchgeführten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.
10. Datenschutz
10.1 Die Agentur verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
10.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Auftragsverhältnisses notwendigen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
10.3 Die Agentur wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.